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Gender Pay Gap - Entgelttransparenzrichtlinie / Zertifikat in Kooperation mit dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) - Equal Pay auf dem Prüfstand.


Die Entgelttransparenzrichtlinie


Die Entgelttransparenzrichtlinie berechtigt Arbeitnehmende, Auskunft über die durchschnittlichen geschlechterspezifischen Gehälter zu erhalten.


Die Entgelttransparenzrichtlinie beinhaltet drei Bausteine:


• einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftige,

• die Aufforderung von Arbeitgebern zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren sowie

• eine Berichtspflicht zu Gleichstellung und Entgeltgleichheit.


Welche Unternehmen müssen berichten?


Abhängig von der Anzahl der Beschäftigten werden Unternehmen verpflichtet, die Vergütung/Bezahlung von Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit offenzulegen.


• Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen einen jährlichen Bericht erstellen.

• Ab 150 Beschäftigten ist eine Berichtspflicht für alle drei Jahre vorgesehen, die zukünftig auf Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten ausgeweitet wird.


Bei einem Lohngefälle von mehr als 5% Prozent (!!), das nicht anhand objektiver geschlechtsneutraler Faktoren gerechtfertigt werden kann, müssen Maßnahmen ergriffen werden.


Stellenbewertung ist das geforderte Instrument !


Wie ist der Entgeltlücke entgegenzuwirken? In Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen ist eine Stellenbewertung vorzunehmen, die jeden Arbeitnehmenden berechtigt, das durchschnittlichen Einkommen für gleichwertige Arbeit (bei gleicher Leistung) von Arbeitnehmergruppen einzufordern.


Keine Offenlegung von einzelnen Gehältern !


Beim Entgelttransparenzgesetz geht es aber nicht um die "Offenlegung aller Gehälter", sondern darum das Bewusstsein für die Inhalte von Entgeltregelungen, Entgeltstrukturen und für die Entgeltpraxis zu schärfen.


Deshalb sollten Sie im Unternehmen die individuelle Lohnlücke im Unternehmen analysieren und bei Bedarf gezielte Maßnahmen ergreifen.


Was sollten Sie im Unternehmen tun um Risiken zu vermeiden?


Informieren Sie sich noch heute, um Sanktionen zu vermeiden und Lohngerechtigkeit zu sichern


Für weitere unverbindliche Informationen senden Sie bitte ein Email an friedrich.fratschner@baumgartner.de mit dem Verweis "Entgelttransparenzrichtlinie / Gender Pay Gap"


Ein Video zum Zertifikat finden Sie hier


Weitere Infos zum Konzept der 50 Ankerstellen für den Mittelstand (Career Builder) finden Sie hier.



Weitere Informationen zu diesem Thema

Mit dem Zertifikat von Baumgartner und Partner in Zusammenarbeit mit dem Bundesfamilienministerium erhalten Unternehmen eine verlässliche Basis für die HR-Arbeit im Kontext des Entgelttransparenzgesetzes.
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Der bericht dokumentiert die Ergebnisse des Projektes für das Bundesfamilienministerium
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Baumgartner & Partner Management Consultants GmbH
Berlin - Frankfurt - Hamburg - Köln - München

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